Blindpoolfonds als höchst gefährliche Anlageangebote - keinerlei berhördliche Aufsicht

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Blind-Pools

Ehemalige Eingangsseite der Securenta AG

München, 13.11.2008; Blindpools, also Anlageangebote, bei denen denen das Investitionsobjekt nicht von vorneherein feststeht, bergen besondere Gefahren für die Anleger. Da sie praktisch keine Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob die Anlage vertragsgemäß, gut oder schlecht konzipiert ist, da ja im Prospekt gerade keine konkreten Investitionen beschrieben sind, deren Werthaltigkeit man beurteilen könnte, erfordern sie geradezu unbegrenztes Vertrauen in die Macher. Vertrauen, das nicht selten enttäuscht wird.

Während durch mehr oder weniger kunstvolle Bilaztricks noch suggeriert wird, alles sei prima, ist das Vermögen der Gesellschafter nicht sellten schon vernichtet. Prominentestes Beispiel hierfür ist die Securenta AG/GöttinerGruppe, deren vermeintliches Vermögen sich am Ende mehr oder weniger in Luft aufgelöst hat. Ein anderes Beispiel ist die R + W Vermögensmanagement AG, bei der außer Kosten und Provisionen nichts investiert wurde und deren Insolvenzverfahren nun möglicherweise mangels Masse eingestellt werden muss. Ungezählte weitere vergleichbare Vorgänge lassen sich finden, täglich kommen neue hinzu.

Hauptgesellschaftsform war bis vor einiger zeit die Stille Gesellschaft, bei der auch heute noch alle Warnlampen angehen sollten. Da der BGH hier zwischenzeitlich einige anlegerfreundliche Urteile gesprochen hat, die den Gesellschaften ihre Umtriebe verleiden, ist man zwischenzeitlich auf die Rechtsform der GmbH & Co. KG ausgewichen. Typisches Beispiel ist hier die Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG. Auch hier sollten Sie äußerste Vorsicht walten lassen. Die Gesellschaften unterliegen praktisch keinerlei Kontrolle, die Geltendmachung von Ansprüchen ist zumeist schwierig. Informationen aus der Gesellschaft, etwa in Form von Gesellschafterversammlungen, sind Mangelware. Es gibt anders als bei den in etwa vergleichbaren offenen Aktien- oder Immobillienfonds weder ein den Anlegern zustehendes Sondervermögen noch ein e behördliche Aufsicht. Das wird nicht selten durch die Initiatoren schamlos zum Nachteil ihrer Gesellschafter ausgenutzt. Erhebliche Vermögensschäden sind die Folge.

Wir berichten laufend von aktuellen Fällen. Wenn Sie etwas neues haben, lassen Sie es uns zukommen, wir sehen es uns gerne an.


Wenn Sie Fragen und Anregungen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich auch gerne über unserer Emailadresse info(at)ra-lachmair.de an uns.

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