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Neues zur Partin-Insolvenz
Insolvenzverwalter will Darlehen zurück - Vorsicht bei Zahlungen
München, 05.09.2001 Nun ist es also so weit. Der Insolvenzverwalter des Bankhauses Partin, Herr RA Müller-Feyen, tritt an die Darlehensnehmer heran und fordert sie auf, ihre Darlehen "im eigenen Interesse" vorzeitig zurückzuführen. Man möge sich doch bitte um eine Umschuldung bemühen, da das Geldinstitut abgewickelt werden müsse. In vielen Fällen ist dies sicherlich eine naheliegende Lösung.
Bitte beachten Sie aber: sofern das Darlehen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage oder gar mit einer Beteiligung an der Securenta-Gruppe gewährt wurde, kann sich Ihre rechtliche Situation durch eine Umschuldung deutlich verschlechtern. Sollten Sie insoweit noch Ansprüche gegen die Göttinger Gruppe oder den Emittenten der mit dem Darlehen zeitgleich vermittelten Kapitalanlage geltend machen wollen, nehmen Sie bitte keine Zahlung vor, ohne sich vorher anwaltlich beraten lassen zu haben.
In solchen Fällen kommt unter Umständen ein Einwendungsdurchgriff nach dem Verbraucherkreditgesetz in Frage. Dies bedeutet, daß Sie der Bank Einwendungen entgegenhalten können, die Sie ansonsten nur gegen die Initiatoren der Kapitalanlage vorbringen könnten. Ob und unter welchen Umständen ein solches Recht besteht, kann natürlich nur eine Einzelfallprüfung ergeben. Ein Sonderfall ist sicherlich die Finanzierung von Beteiligungen an der Göttinger Gruppe, wo aus unserer Sicht unmittelbare Schadenersatzansprüche gegen das Bankhaus bestehen. Auch insoweit verschlechtern Sie aber unter Umständen Ihre Position durch Zahlung. Details kann natürlich nur ein entsprechend versierter Anwalt klären.
